»Allerdings eine Gewähr, dass diese Person auch für den eigenen Fall die Richtige ist, gibt es natürlich nicht«, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Schließlich ist jedes Rechtsproblem anders. Das zentrale Kriterium bei der Suche: Ein Rechtsbeistand sollte sich mit dem jeweiligen Fachgebiet auskennen und dafür den Titel »Fachanwalt« oder »Fachanwältin« tragen. Mögliche Fachgebiete können etwa Arbeitsrecht oder Mietrecht sein. Inernetsuche kann helfen Nach solchen und anderen Fachanwälten und -anwältinnen lässt sich im Internet gezielt suchen. »Die Anwälte, die bei der Internet-Suche an den ersten Stellen aufploppen, sind aber nicht unbedingt die Besten«, warnt Sittig. Sie haben womöglich Geld in die Suchmaschinenoptimierung investiert, weshalb Userinnen und User unmittelbar auf sie stoßen. »Oft lohnt es sich, in der Trefferliste nach der Sucheingabe weiter herunterzuscrollen und sich die Websites anderer Anwälte anzusehen«, erklärt Sittig. Welchen Eindruck macht die jeweilige Website?
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Fachanwalt Arbeitsrecht
mittel: meist bei Standardtiteln, verständlich geschrieben, Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig. gehoben: Experten-Titel, überwiegend für freigestellte Interessenvertreter, juristisch gebildete Nutzer und Anwälte geschrieben
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Für den Anspruch auf Auszahlung der Corona-Prämie komme es allein darauf an, dass der Arbeitnehmer insgesamt 90 Tage im Bemessungszeitraum gearbeitet hat. In dem entschiedenen Fall war eine Pflegekraft mehrfach über 14 Tage erkrankt, so dass sie in dem betreffenden Jahr zwar insgesamt 90 Tage als Pflegekraft tätig war, dies jedoch nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24. 2022, 5 Sa 1708/21).
Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben? - Beruf & Bildung - Rhein-Zeitung
Das bietet FA:
1. Aufsätze: Kurze problemorientierte Aufsätze zu aktuellen Themen aus Ihrer täglichen Praxis, größtenteils geschrieben von Anwälten. 2. Entscheidungen mit Hinweisen: Hier fassen wir für Sie die 8 wichtigsten Entscheidungen des letzten Monats auf jeweils einer Seite zusammen und bringen ihre Bedeutung für die Praxis auf den Punkt. 3. Rechtsprechungsüberblick: Auf einen Blick sehen Sie, was in den Kerngebieten des Arbeits- und Sozialrechts entschieden wurde.
Die rechtlich umstrittene Frage, ob Corona-Prämien als freiwillige Sonderzulagen zum pfändbaren Arbeitseinkommen gehören, hat das LAG Berlin-Brandenburg zu Ungunsten eines Prämienempfängers entschieden. Die vom LAG Berlin-Brandenburg getroffene Entscheidung zur Pfändbarkeit einer Corona-Prämie muss nicht für alle Arbeitnehmer gelten. In dem vom LAG entschiedenen Fall spielte es eine entscheidende Rolle, dass die Zahlung der Prämie an den Arbeitnehmer unabhängig von der konkreten Belastung durch die Corona-Pandemie erfolgt war. Corona-Prämie tarifvertraglich vereinbart Gegenstand der Entscheidung war die Auszahlung einer Corona-Prämie an einen Omnibusfahrer im ÖPNV, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet war. Die Zahlung einer Corona-Prämie für die Jahre 2020 und 2021 war für den ÖPNV in Berlin-Brandenburg tarifvertraglich geregelt. Ein Teil der Corona-Prämie ging an die Insolvenzverwalterin Mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren zahlte die Arbeitgeberin dem Omnibusfahrer lediglich einen Teil der ihm zustehenden Corona-Prämie aus und führte den Restbetrag an die Insolvenzverwalterin ab, an die der Omnibusfahrer den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens abgetreten hatte.
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