Abhängig vom Tarif kommt die PKV für Behandlungskosten in unterschiedlicher Höhe auf. Monatliche Kosten für einen 30-Jährigen laut PKV-Rechner: Grundschutz: ab 195 Euro, Komfortschutz: ab 223 Euro, Premiumschutz: ab 348 Euro. Weiterlesen
Private Krankenversicherung für Angestellte: Wann können Arbeitnehmer in die PKV? Angestellte beziehungsweise Arbeitnehmer können sich in der PKV versichern, wenn sie nachweislich über ein regelmäßiges (mindestens 12 Monate), bestimmtes Einkommen verfügen. Für das Jahr 2022 gilt eine Jahreseinkommensgrenze von 64. 350 Euro. Die Jahreseinkommensgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu ermittelt. Weiterlesen
Wie kommt man als Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung? Als Angestellter oder Arbeitnehmer sind Sie automatisch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die exakte monatliche Beitragshöhe für die Krankenkasse richtet sich dabei nach Ihrem Bruttoverdienst. Können Angestellte von der PKV wieder in die GKV wechseln?
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Angestellt plus selbständige Tätigkeit: Rentenversicherungsbeiträge für Einkommen aus Selbständigkeit? | BMWK-Existenzgründungsportal
Gruß
RHW
Es geht. Es ist kein Kleinstunternehmen, sondern für die Umsatzsteuer ein Kleinunternehmen (Solange der Vorjahresumsatz unter 17500, - ist) wodurch die Umsatzsteuer nciht erhoben wird. Es ist ein Nebengewerbe anzumelden
bei der Krankenversicherung tut sich erstmal nichts, solange der Hauptjob über 20 Stunden die Woche ist. Wenn die Einkünfte im Nebengwerbe mehr werden, als im Hauptjob, gibt es da dann natürlich Beiträge zu zahlen.
Statusfeststellung: selbstständig oder beschäftigt | Die Techniker - Firmenkunden
Frage
Ich bin seit fast drei Jahren selbständiger Handelsvertreter, bin aber gleichzeitig auch angestellter Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber. Der Umsatz bei dem einen und das Bruttogehalt bei dem anderen sind ungefähr gleich hoch. Muss ich da zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge für mein Einkommen aus der Selbständigkeit zahlen? Antwort
Zunächst möchte ich voranschicken, dass die selbständige Tätigkeit als Handelsvertreter unabhängig von einer bestehenden Versicherungspflicht als Angestellter zu beurteilen ist. Für die Tätigkeit als Handelsvertreter könnte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbständiger mit einem Auftraggeber in Frage kommen, wenn die Tätigkeit im Wesentlichen und dauerhaft für einen Auftraggeber erfolgt und von Ihnen keine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ein Selbständiger ist dann im Wesentlichen von einem Auftraggeber abhängig, wenn er mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Betriebseinnahmen allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber bezieht.
Das neue Besprechungsergebnis der SV-Spitzenverbände vom 20. /21. 2013 folgt nunmehr einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. 2. 2012 (Az. : B 12 KR 4/10 R), wonach eine Beschäftigung von Arbeitnehmern für sich allein betrachtet nicht zur generellen Annahme einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit führen kann. Tritt ein Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung ein, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob Krankenversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Sofern es sich um einen Selbstständigen handelt, der nebenher als Arbeitnehmer beschäftigt sein möchte, ist die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht nach diesen neuen Grundsätzen vorzunehmen. Checkliste zur Krankenversicherungspflicht für Selbstständige bei gleichzeitiger Beschäftigung
Grundsatz Erläuterung
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die parallel dazu eine nichtselbstständige Beschäftigung ausüben, sind in dieser Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und damit auch in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig.
Krankenversicherungspflicht für Selbstständige
Buchführungspflicht
Im Gegensatz zur privaten Haushaltsführung ist man als Selbständiger verpflichtet über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Das bedeutet, eingehendes und ausgehendes Geld aufzuzeichnen. In der Regel verwendet man dafür eine geeignete Software. Steuern
Nachdem der erwirtschaftete Umsatz rechnerisch um die Ausgaben gemindert ist fallen auf den Gewinn Steuern an. Zum einen die Umsatzsteuer und zusätzlich die Einkommenssteuer (Steuerklasse 6). Die Zahlung der Steuern hängt von deren Höhe und vom Finanzamt ab. Eine Einkommenssteuererklärung ist für jedes Jahr abzugeben. Das Finanzamt legt dann die nachträglich und zukünftige Zahlung der Einkommenssteuer fest. Krankenversicherung und Rentenversicherung
Selbständigkeit im Nebenerwerb hat den Vorteil, dass man durch das Angestelltenverhältnis immer noch kranken- und rentenversichert ist. Man muss sich darum also erst einmal nicht kümmern. Wenn man sich dann irgendwann entscheidet, sich hauptberuflich selbständig zu machen, dann muss man sich selber darum kümmern.
Während einer laufenden Festanstellung sich in der Freizeit selbständig zu machen ist ein gangbarer Weg, wenn man kein Risiko eingehen will und sich noch nicht sicher ist, ob das der richtige Schritt in die berufliche Zukunft ist. Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenbei ein Unternehmen gründen oder sich selbständig machen will, der muss dabei ein paar Dinge beachten. Mitteilung an den Arbeitgeber
Zuerst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung erlaubt. Meistens ist im Arbeitsvertrag einer Vollzeitbeschäftigung eine Klausel enthalten, die sich auf eine Nebenbeschäftigungen bezieht. In der Regel ist das nur nach schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt. Man sollte sich vorher darum kümmern, nicht nachdem man angefangen hat. Außerdem sollte man es vermeiden in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber tätig zu werden. Um die Chancen auf die Genehmigung zu erhöhen sollten man seinen Arbeitgeber versichern können, dass die Zeit, die man in die Selbständigkeit investiert nicht mit der regulären Arbeitszeit kollidiert und auch die Arbeitsleistung in keiner Weise beeinflusst wird.
Gleichzeitig angestellt und selbständig sein | bayer fly-higher
Als Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung zu werten (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Das Arbeitseinkommen eines Selbstständigen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit (§ 15 Abs. Hierbei kommt es nicht darauf an, inwieweit bei der Gewinnermittlung steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen worden sind. Damit entspricht das Arbeitseinkommen dem Betrag, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit angegeben ist (BSG-Urteil vom 29. 9. 1997 – 10 RK 2/97). Das zeitliche Kriterium
Hinsichtlich des zu vergleichenden zeitlichen Aufwandes ist auch die als Selbstständiger für die kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben erforderliche Zeit, insbesondere zur Erledigung der laufenden Verwaltung und Buchhaltung, Behördengänge, Geschäftsbesorgungen und ähnliche Aufgaben zusätzlich zur eigentlichen selbstständigen Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG-Urteil vom 29.
Jeden Monat stellte die selbstständige Person ihre Aufwendungen von rund CHF 18 000. – der Firma in Rechnung, was eine jährliche Summe von CHF 216 000. – ergibt. Die Zusammenarbeit war für beide Seiten sehr zufriedenstellend. Bei einer AHV-Revision wurde die IT-Tätigkeit der selbstständigen Person, die in den vergangen fünf Jahren ein Honorar von CHF 1 080 000. – bezogen hatte, genauer überprüft. Die näheren Abklärungen ergaben, dass die selbstständige Person fast ausschliesslich für den ehemaligen Arbeitgeber arbeitete und somit der Status der Selbstständigkeit nicht gegeben war. Die Firma musste die AHV-Beiträge (AG & AN) und Verzugszinsen nachdeklarieren und der AHV-Stelle einen Betrag von rund CHF 125 000. – entrichten. Wen anerkennt die AHV als selbstständig erwerbend? Wer das eigene wirtschaftliche Risiko trägt, d. h. erhebliche Investitionen für die berufliche Tätigkeit tätigt, über eigene Geschäftsräume verfügt, Personal beschäftigt, mehrere Aufträge beschafft (in der Regel mindestens 3), die Unkosten und das Inkassorisiko trägt, kann bei der AHV einen Antrag auf selbstständig erwerbend stellen.
Ist das Angestelltenverhältnis nicht klar geregelt, kann es zu bösen Überraschungen bei der AHV-Revision kommen. Eine Firma musste nachträglich Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von CHF 125 000. – für eine selbstständigewerbende Person nachzahlen. Nutzen Sie die Hinweise und Experten-Tipps zu diesem Fall, damit Sie nicht in die gleiche Falle tappen. 05. 05. 2021
Von:
Hans Zeltner
Hans Zeltner ist Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis, langjähriger Präsident des Schweizerischen Verbands der Sozialversicherungs-Fachleute Region Nord-Ostschweiz und Geschäftsleitungsmitglied der PolyNetwork AG. Arbeitshilfen Sozialversicherungen
Viele Mitarbeitende sind heute gleichzeitig angestellt und selbständig
In der heutigen Wirtschaft kommt es immer häufiger vor, dass einzelne Fachbereiche ausgelagert werden. Eine Firma hat sich dazu entschieden, ihre IT-Abteilung aufzulösen und die Dienstleistungen auf dem Markt einzukaufen. Ein von der Restrukturierung entlassener Mitarbeiter hat sich daraufhin selbstständig gemacht und wurde vom bisherigen Arbeitgeber im Status «selbstständig erwerbend» engagiert.
Weiter muss die Arbeit frei und unabhängig organisiert werden, d. die Art und Weise der Arbeitserbringung muss die selbstständig erwerbende Person selberbestimmen, die Arbeitszeit selber festlegen und Aufträge an Dritte weitergeben können. Vertragliche Abmachungen mit einem Arbeitgeber, die den Status einer selbstständig erwerbenden Person regeln, sind für die AHV nicht massgebend. Die AHV prüft Begehren auf Selbstständigkeit, was eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Folgende Dokumente müssen u. a. für die Prüfung eingereicht werden: Mietverträge für Geschäftsräume, Rechnungsformulare mit Firmenlogo, abgeschlossene Verträge und je nach Branche eine Berufsausübungsbewilligung, etc. Dabei ist zu beachten, dass das AHV-Gesetz zum Schutz der Versicherten die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Die Tragweite eines solchen Entscheids, ob selbstständig erwerbend oder nicht, ist nicht zu unterschätzen; Selbständigerwerbende haben keine Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.