Dadurch ist gewährleistet, dass kein Geschädigter benachteiligt wird, wenn ein Schaden durch ein ausländisches Kraftfahrzeug verursacht wurde. Der Verein benennt einen deutschen Versicherer, der im Namen und auf Rechnung des ausländischen Versicherers nach deutschem Recht reguliert. Es ist also nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen. Stammt der Unfallgegner aus einem Land, das nicht dem Grüne-Karte-System angeschlossen ist, kommt man nicht umhin, sich direkt mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen. Unfall im Ausland
Grundsätzlich gilt: Fährt man mit dem eigenen Auto ins Ausland, ist es sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte im Gepäck zu haben. Sie wird von der eigenen Kraftfahrzeugversicherung ausgestellt und dient im Ausland als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Zudem erleichtert sie die Schadensregulierung, sollte man in einen Unfall verwickelt werden. Passiert im Ausland ein Unfall, in den ein Fahrzeug verwickelt ist, das durch einen ausländischen Versicherer versichert ist, ist die Schadensregulierung etwas schwieriger und auch langwieriger.
Unfall mit ausländischem Fahrzeug - Verkehrsunfall 2022
Vorteil ist, dass man hier – ohne hinderliche Sprachbarriere – die Schäden regulieren kann. Was ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V.? Der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Mitglieder des Vereins sind die in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 46 Länder an, einschließlich vier außereuropäischer Länder. Seine Aufgabe ist die Verbesserung des Verkehrsopferschutzes bei Unfällen in Deutschland, die von Kraftfahrzeugen außerhalb ihres Zulassungslandes verursacht werden. Wie muss ich meine Ansprüche geltend machen? Sie können den Verkehrsunfall mit dem Ausländer beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche hier auch direkt geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer. bei diesem Regulierer handelt es zumeist um Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüros aus Deutschland.
Grüne karte
So müssen Sie zum Beispiel die Unfallstelle absichern, verletze Personen versorgen und die Personalien austauschen. Was gilt es bei der Schadensregulierung zu beachten? Um die Schadensregulierung zu vereinfachen, sollten Sie sich die Grüne Karte des Unfallgegners aushändigen lassen. Hierbei handelt es sich um Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Bei Unfallgegnern aus EU-Ländern reicht aber auch das amtliche Autokennzeichen für die Abwicklung aus. An wen wende ich mich wegen der Schadensregulierung? Mögliche Schadensansprüche nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug sind beim Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) schriftlich anzumelden. Der Verein nimmt dann Kontakt zu den Beteiligten Versicherungsunternehmen auf Verkehrsunfall mit ausländischem Fahrzeug: Das ist zu tun! Ist ein Unfall passiert, ist es im Allgemeinen irrelevant, welche Herkunft alle Unfallbeteiligten und dessen Fahrzeuge besitzen, wenn es darum geht, Erste Hilfe zu leisten oder den nachfolgenden Verkehr nicht in Gefahr zu bringen.
Unfall im Ausland – Klage in Deutschland?
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Verkehrsunfall - was ist zu tun?
In Belgien, Frankreich, Portugal und Spanien werden außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nie übernommen, auch wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang ersatzpflichtig ist. In Italien, Niederlande, Österreich oder Schweiz werden Anwaltskosten in Form einer prozentualen Pauschale des Schadens ersetzt, die niedriger sein kann als die in Deutschland zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren. Bei erheblichen Personen- oder Sachschäden sollte daher ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, ebenso, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten übernimmt. Handelt es sich um einen geringen Sachschaden, sollte zunächst das Regulierungsverhalten der ausländischen Versicherung abgewartet werden. Treten dann Probleme auf, kann immer noch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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Autounfall & Verkehrsunfall Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Von, letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022
Unfall mit einem Ausländer: Trotz Sprachbarrieren zum Schadensersatz
Unfall mit ausländischem Fahrzeug: In Deutschland ist das "Deutsche Büro Grüne Karte e. V. " zu informieren. Knapp 5. 000 ausländische Kraftfahrzeuge befuhren 2008 laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) täglich das deutsche Autobahnnetz. Damit war jedes neunte Kfz ausländischer Herkunft. Bei dieser Dichte nicht-deutscher Verkehrsteilnehmer ist anzunehmen, dass auch sie in die damalige Unfallstatistik eingingen, die bei rund 2, 2 Million registrierten Fällen lag. Ein solcher Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland ist meist gleich doppelt ärgerlich. Denn neben etwaigen Problemen beim Umgang mit der gegnerischen Versicherung erschwert eine mögliche Sprachbarriere die rasche Klärung des Schadensereignisses. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Tipps, die Ihnen bei einem Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug helfen, um schnell und sicher zu Ihrem Recht zu kommen.
Bei juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen unbedingt die Kontaktierung eines Verkehrsrechtsanwaltes – gern können wir Ihnen dabei auf Wunsch auch eine Empfehlung aussprechen. Grundsätzliches
Vorab: Ein Unfall in Deutschland, bei welchem der Verursacher ein ausländisches Fahrzeug ist, ist im Regelfall recht problemlos abzuwickeln. Soweit die wichtigste und sicher gute Nachricht. Es kann teilweise etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, dies jedoch nicht übermäßig. Als Ihr Kfz-Gutachter in Berlin-Pankow und Berlin-Weißensee (und natürlich Vor-Ort-Service in allen anderen Bezirken) unterstützen wir Sie natürlich auch hierbei in allen Belangen und nehmen Ihnen auf Wunsch auch die Korrespondenz und Datenermittlung ab! Hauptansprechpartner -auch für uns- ist zunächst das "Deutsche Büro Grüne Karte" (im Internet zu finden unter). Sicher kennen Sie die "Grüne Karte" bereits. Für ihre Fahrten ins Ausland bekommen sie sie bei Abschluß einer Autoversicherung zugestellt. Die "Grüne Karte"
Das Büro Grüne Karte
Dieses Büro vertritt als oberster Ansprechpartner ausländische Kfz-Versicherungen in Deutschland.
Schwarz: Angeführt wird die Liste traditionell von unserem direkten Nachbarn Frankreich. 2014 haben wir 323 Unfälle in Frankreich registriert, gefolgt von 121 in Italien und 91 in Polen. Aus Griechenland wurden uns hingegen nur elf Unfälle gemeldet. Die Zahlen bilden die komplette Zuständigkeit der Entschädigungsstelle ab, enthalten also beispielsweise auch Fälle, in denen der ausländische Versicherer innerhalb von drei Monaten nicht auf einen Ersatzantrag reagiert hat. Zur Startseite
Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht. Wie und wo können Sie Ansprüche geltend machen? Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden. Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Anwalt: Was steht Ihnen zu? In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln (detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern des jeweiligen Landes, die Sie als ADAC Mitglied kostenfrei anfordern können). Je nach den Umständen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.