Die Gründe, warum ein Mensch auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind vielfältig. Jedes Krankheitsbild hat seine besonderen Anforderungen und kann ganz unterschiedliche Verläufe
haben. Vor allem ist jeder Mensch einzigartig – mit seinen individuellen Wünschen und Lebensumständen. Seit mehr als 45 Jahren ist es unser Ziel, Menschen mit dem für sie optimalen
Hilfsmittel zu versorgen. Oft beginnt dies bei der Überlegung "Manueller Rollstuhl oder Elektrorollstuhl? " und reicht bis zu Fragen der Ausstattung und Finanzierung. In diesem Ratgeber möchten
wir unsere Erfahrungen mit Ihnen teilen. Zu verschiedenen Krankheitsbildern beantworten wir die für die Rollstuhl-Auswahl wichtigsten Fragen. Sie bekommen einen Leitfaden an die Hand, der Ihnen
die Entscheidung für den für Sie und Ihre Krankheit passenden Rollstuhl erleichtert. Sie finden Ihre Krankheit in der folgenden Auflistung nicht abgebildet? Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann schreiben Sie uns! Wir
freuen uns über Ihre Nachricht.
Elektrorollstuhl | KKH
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts würden hierzu das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen und geistigen Freiraums zählen. Hier gehöre zu den genannten Grundbedürfnissen insoweit auch das Stehen, das von der Antragstellerin ohne fremde Hilfe nicht erreicht werden könne. Die von der Antragsgegnerin aufgeführte Stehhilfe sei dafür kein gleichwertiger Ersatz, denn sie sei hier auf die Inanspruchnahme fremder Hilfe durch andere Personen angewiesen. Dem Verweis des behinderten Menschen auf die Hilfe Dritter stehe jedoch die Zielsetzung der Hilfsmittelversorgung entgegen. Wesentliches Ziel derer sei es, dem behinderten Menschen von der Hilfe anderer weitgehend bzw. deutlich unabhängiger zu machen. Zudem machte das Gericht klar, dass der richtige Antragsgegner hier die Krankenkasse sei und nicht, wie von dieser behauptet, die Pflegekasse. Es handelt sich zwar um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz.
Ist eine Hilfsmittelnummer vorhanden, wird die Antragsprüfung durch die Krankenkasse vereinfacht, da die notwendigen Informationen im Hilfsmittelverzeichnis zu finden sind. Jedoch garantiert eine Hilfsmittelnummer noch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Wie Du Deine Chancen für eine Kostenübernahme erhöhst, liest Du unten. So beantragst Du Deinen BRO
Wir haben Dir einen kleinen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt, was Du bei Deinem Antrag berücksichtigen solltest. Bei einer unverbindlichen Probefahrt lernst Du unseren BRO bei Dir zu Hause oder bei einem unserer Partner kennen und kannst herausfinden, ob er zu Dir und Deinem Alltag passt. 2. Ärztliche Verordnung
Damit die Krankenkasse ein Hilfsmittel genehmigt, ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Achte darauf, dass die Verordnung möglichst präzise ausgefüllt ist mit der Hilfsmittelnummer 18. 0001 und einer genauen Begründung. 3. Kontaktaufnahme mit Scewo oder unseren Partnern
Kontaktiere uns nach dem Erhalt der Verordnung und gemeinsam finden wir den optimalen Partner für Dich.
Wird ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
Sie werden sehen, dass das gar nicht so einfach ist, der Rolli wird wahrscheinlich vorher stehen bleiben. Außerdem werden sie sehen, dass der Leichtgewichtsrollstuhl die Spur nicht hält. Machen Sie nun das Selbe mit einem Aktivrollstuhl. Sie werden sehen, dass dieser Rolli die Spur hält und bei einem gleich großen Schubs 3-4mal so weit rollt. Möglichkeit 2: Fahren Sie mit beiden Rollstuhltypen. Sie werden sehen, ein Unterschied wie Tag und Nacht!
Der Rollstuhl - ein eingetragenes Hilfsmittel
Rollstühle sind sogenannte medizinische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung. Der Rollstuhl kann dabei zur Überbrückung einer bestimmten Krankheitssituation (z. B. nach einem Schlaganfall), bei Altersschwäche, bei progressiven Krankheitsbildern oder als dauerhafte Unterstützungslösung für den Alltag verordnet werden. Hier beantworten wir dir wichtige Fragen zum Thema Hilfmittelversorgung und der ärzlichen Verordnung. Ausschlaggebend für die Bewilligung einer individuellen Hilfsmittelversorgung ist vor allem die Ermittlung des jeweiligen Bedarfs. Auch die Fähigkeit zur Nutzung des Hilfsmittels und die zu erwartende ärztliche Prognose, um ein ganz bestimmtes Behandlungsziel zu erreichen, spielen eine Rolle. So hast Du ggf. Anspruch auf einen Rolli, wenn Du unter temporären Einschränkungen der Mobilität leidest, wie beispielsweise nach einer Beinfraktur. Aber auch zur Mobilisierung nach einer schweren Operation, oder auch zur langfristigen Versorgung bei Querschnitt-Verletzungen, werden Rollstühle eingesetzt.
Elektrorollstuhl: Diese Regeln müssen Rollstuhlfahrer beachten | Stiftung Warentest
Was mache ich, wenn mein Elektrorollstuhl defekt ist oder ich ihn nicht mehr benötige? Die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst vier Jahre einen Elektrorollstuhl zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt. Sollte Ihr Elektrorollstuhl defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Elektrorollstuhl erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern. Sollten Sie Ihren Elektrorollstuhl nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass der Elektrorollstuhl zeitnah bei Ihnen abgeholt wird. An wen kann ich mich wenden? Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle. Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich gebotenen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage stelle die Versorgung der Antragstellerin mit einem Elektrorollstuhl mit Stehfunktion eine erforderliche Hilfsmittelversorgung im Sinne des § 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5 dar, und zwar in Erfüllung der in dieser Vorschrift genannten drei Varianten. Namentlich sind das die Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung, die Vorbeugung einer drohenden Behinderung und der Ausgleich einer Behinderung. Die Erfüllung der ersten beiden Varianten durch die Aufstehfunktion sei unproblematisch gegeben. Dies habe sich bereits aus den Ausführungen des behandelnden Arztes ergeben. Wesentlich bei dem Versorgungsanspruch sei daneben aber auch vor allem der Behindertenausgleich. Der in § 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5 genannte Zweck des Behindertenausgleichs umfasse hierbei auch solche Hilfsmittel, die die direkten und indirekten Folgen einer Behinderung ausgleichen würden. Ein Hilfsmittel sei von der GKV immer dann zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitige oder mildere und damit ein Grundbedürfnis betreffe.
Hilft Menschen den Alltag besser zu bewältigen
Elektrorollstühle sind Hilfsmittel für Menschen, die überhaupt nicht mehr gehen können und/ oder aufgrund sonstiger körperlicher Einschränkungen in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht diesen Menschen, mobil zu sein. Die selbstständige Fortbewegung erfolgt durch einen Elektroantrieb. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt? Für einen Elektrorollstuhl benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus können Ihnen einen Elektrorollstuhl verordnen. Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:
an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
uns als Upload über "Meine KKH" zukommen lassen. Wie erhalte ich einen Elektrorollstuhl? Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu.
Was zahlt die Krankenkasse? Die Kosten für einen manuellen oder elektrischen Rollstuhl sind je nach Versorgungslösung und Ausstattung unterschiedlich hoch. Sie können zwischen wenigen hundert Euro für eine Standardversorgung und mehreren tausend Euro für eine Elektrorollstuhl-Versorgung liegen. Bei einem Elektrorollstuhl zum Beispiel liegt die Bandbreite beim Preis zwischen 5. 000 € und 35. 000 €. Der Preis ist immer abhängig von der Art der Behinderung und den individuellen Bedürfnissen des Menschen. Wird Dir der manuelle oder elektrische Rollstuhl von einem Arzt verschrieben, erhältst Du ein Rezept mit einer Hilfsmittelnummer. Der Preis für das Hilfsmittel wird von sog. Kostenträgern (z. Krankenkassen) übernommen, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und ein Rezept mit Hilfsmittelnummer ausstellt und das entsprechende Modell vom Kostenträger genehmigt wird. Werden beide Bedingungen erfüllt und Deinem Anspruch damit zugestimmt, musst Du wie in der Apotheke lediglich maximal 10, - Euro Zuzahlung für das Hilfsmittel leisten.
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